Sehr geehrter Kunde,
die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie mit der Firma Småland Ferienhaus GbR, Susanne Henckell-Krieger & Eberhard Krieger, Wildermuthring 148, 22415 Hamburg, Tel.: 040/53 04 88 53, Fax: 040/53 04 88 54 - nachstehend »SF« abgekürzt, abschließen. Diese Bestimmungen regeln gleichzeitig das vermittelte Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von SF zustande kommt. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. Stand: Februar 2011
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Vermittlungsbedingungen PDF (102 KB)
1. Stellung und Leistungen von SF, Anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. SF bietet in ihrem Prospekt die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den genannten Eigentümern/Vermietern an. SF hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter, bzw. Veranstalter, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nichts anderes ergibt.
1.2. Die Rechte und Pflichten von SF als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die für den Vertragspartner gültigen gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
1.4. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Eigentümer/Vermieter enthalten werden diese Vereinbarungen durch SF als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des vermittelten Vertrags.
2. Buchungsablauf
2.1. Die Buchung kann telefonisch, per E-Mail, über das Buchungsformular im Internet oder schriftlich erfolgen.
2.2. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Eigentümer/Vermieter des Objekts, vertreten durch SF, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben im Prospekt bzw. im Internet und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
2.3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen (bei Buchungen kürzer als 1 Woche vor Belegungsbeginn bereits mit der telefonischen) Buchungsbestätigung zustande, welche SF als Vertreter des Eigentümers erteilt.
3. Zahlungsabwicklung, Kaution, Rücktritt, Umbuchung
3.1. SF ist hinsichtlich aller Zahlungen und bezüglich Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des Eigentümers/Vermieters.
3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt diese 25 % des Gesamtpreises und ist innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen, wobei SF der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Beachten Sie die Überweisungszeiten! Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
3.3. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn auf eines unserer Konten zu überweisen.
3.4. Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung bei SF nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, ist SF berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen namens und in Vollmacht des Eigentümers/Vermieters für diesen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 3.7. zu berechnen.
3.5. Soweit der Eigentümer/Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
3.6. Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen mit Privateigentümern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von SF vermittelten Verträgen durch den Eigentümer/Vermieter ein Rücktrittsrecht eingeräumt, welches schriftlich ausgeübt werden sollte und an SF zu richten ist.
3.7. Die Eigentümer/Vermieter können durch SF als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 30 % des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt vom 49. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 90 % des Gesamtpreises.
3.8. Es bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten, dem Eigentümer/Vermieter gegenüber diesen direkt oder gegenüber SF nachzuweisen, dass dem Eigentümer/Vermieter tatsächlich ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung.
3.9. Dem Eigentümer/Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall Ihnen gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
3.10. In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, ein oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintreten. Der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch SF, kann der Person (den Personen) des/der Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
3.11. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird hiermit ausdrücklich empfohlen.
3.12. Werden auf Ihren Wunsch nach VertragsAbschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Belegungsdauer vorgenommen (Umbuchung), so erhebt SF namens des Eigentümers, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 90 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsentgelt von 25,- EUR pro Umbuchung. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
4. Rücktritt durch den Eigentümer
4.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Kunde wie auch der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch SF, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart.
Dieses Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, die sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Feriendomizils oder auf dessen unmittelbare Umgebung im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken (Waldbrände, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignissen). Anreisehindernisse rechtfertigen indes keine Kündigung des Vertrags.
4.2. Der Eigentümer/Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder SF als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Eigentümer/Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Eigentümer/Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1. Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer/Vermieter oder von SF zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer/Vermieter bezahlt an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.
6. Kaution
6.1. Der Eigentümer/Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss bis zu vier Wochen vor Einzug oder bei Schlüsselübergabe (soweit dies, z. B. bei Spätanreise oder Schlüsselhinterlegung nicht möglich ist auch noch später) eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Feriendomizils und/oder der Buchungsbestätigung ergibt.
6.2. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter zu Stande. SF treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution. Soweit an SF Kautionszahlungen direkt geleistet werden, wird SF ausschließlich als Inkassobevollmächtigte des Eigentümers/Vermieters tätig.
6.3. Die Kaution dient zur Deckung von Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Kaminholz, Kosten der Endreinigung sowie Kosten für sonstige, vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen.
6.4. Weisen das Feriendomizil und/oder dessen Einrichtung bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.
6.5. Der Eigentümer/Vermieter erteilt dem Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Abreise eine Abrechnung und zahlt den zu erstattenden Kautionsbetrag zurück oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalts alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs vorbehalten, auf den der Einbehalt gestützt wird.
7. Einreisebestimmungen
7.1. Für deutsche Staatsbürger genügt für Schweden ein gültiger Personalausweis bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!). Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. SF trifft keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EU-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.
8. Obliegenheiten des Kunden gegenüber SF, Schäden am Feriendomizil
8.1. Mängel der Vermittlungsleistung von SF sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag.
8.2. Damit Ihnen bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich Ihres Verschuldens oder Nichtverschuldens entstehen, empfehlen wir dringend, wenn Sie solche Schäden beim Bezug oder später feststellen, diese dem Eigentümer/Vermieter oder seinem Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzuzeigen, wenn solche Schäden nicht von Ihnen verursacht wurden oder für Sie nicht störend sind.
9. Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung von SF als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von SF weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder SF für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
10. Obliegenheiten gegenüber dem Eigentümer/Vermieter
10.1. SF weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie nach dem Vertragsverhältnis mit dem Eigentümer/Vermieter verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich dem Eigentümer/Vermieter, bzw. dessen Verwalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Sie riskieren sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Eigentümer/Vermieter.
10.2. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
10.3 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und dem Eigentümer/Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
10.4. Sie sind dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst: Küche in Ordnung bringen, Fußböden staubsaugen bzw. fegen und feucht wischen, Putzen der Sanitäreinrichtungen, Staubwischen, Spiegel und ggf. Wände reinigen, Sand und andere »Fremdkörper« aus Couch und Betten entfernen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Der Kühlschrank muss abgetaut und geöffnet werden. In einigen Häusern kann die Endreinigung (Abwischen der Kücheneinrichtung, Abwaschen von Geschirr, Küchengegenständen und -geräten muss immer der Mieter selbst) gegen Zahlung einer Gebühr vom Eigentümer übernommen werden. Wird das Objekt nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten bzw. kann diese über SF in Deutschland geltend machen.
10.5. Sie verpflichten sich außerdem, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.6. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen, in der Buchungsbestätigung entsprechend vermerkt ist und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind. Betten und Sofas sind den Zweibeinern vorbehalten.
11. Sonstiges
11.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber SF aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber SF innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
11.2. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SF oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SF beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SF oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SF beruhen.
11.3. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.
11.4. Die Verjährung nach Ziffer 11.2 und 11.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
11.5. Schweben zwischen dem Kunden und SF Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder SF die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis, die Vermittlertätigkeit zwischen dem Kunden und SF betreffend, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2. Der Kunde kann SF bezüglich vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag nur an dessen Sitz verklagen.
12.3. Für Klagen von SF gegen den Kunden aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen von SF aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SF vereinbart.
12.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und SF anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2002-2011
Sehr geehrte Kunden,
die Eigentümer/Vermieter von uns vermittelter Ferienobjekte sind grundsätzlich bemüht, Beanstandungen vor Ort zu klären. Obwohl wir ausschließlich als Vermittler tätig sind und wir damit nicht für von Ihnen nach Belegungsende evtl. geltend gemachte Ansprüche auf Rückzahlung des Mietpreises und/oder Schadensersatzansprüche haften, sind wir dennoch immer bemüht, uns gegenüber dem Eigentümer/Vermieter für eine kulante, außergerichtliche Einigung einzusetzen.
Leider geht es jedoch manchmal nicht ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Soweit Sie gegen uns Klage in unserer Eigenschaft als Vermittler erheben,verweisen wir auf die Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel in Ziff. (12) unserer Vermittlungsbedingungen.
Falls Sie jedoch der Auffassung sein sollten, uns im Rahmen einer Klage unmittelbar wie einen Veranstalter oder einen Vermieter in Anspruch nehmen zu wollen, beachten Sie bitte folgenden Hinweis der ausdrücklich keine Gerichtsstandsvereinbarung darstellt, sondern lediglich Ihrer Information dient: Nach Art. 22 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist für solche Klagen Ihrerseits sowie des Eigentümers/Vermieters gegen Sie andererseits die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Landes begründet, in dem das Feriendomizil liegt, also der zuständigen Gerichte in Schweden. Die Anwendbarkeit der vorgenannten Vorschrift und damit die Unzuständigkeit eines angerufenen deutschen Gerichts ist von dem deutschen Gericht von Amts wegen zu prüfen. Das deutsche Gericht ist demnach von Gesetz wegen aufgrund dieser Verordnung gehalten, eine Klage gegen uns, falls Sie uns als Veranstalter oder Vermieter in Anspruch nehmen wollen, wegen fehlender internationaler Zuständigkeit abzuweisen.