Sie sind Eigentümer eines Ferienhauses in Südschweden und denken darüber nach, dieses gelegentlich zu vermieten?
Bevor Sie die Vermietung in "eigener Regie" betreiben, sollten Sie unser Angebot gründlich prüfen:
Als kleinere Vermittlungsagentur nehmen wir auch solche Häuser in unser Angebot auf, die nur wenige Wochen im Kalenderjahr vermietet werden sollen.
Als Hauseigentümer behalten Sie - auch während einer vereinbarten Vermietungsperiode - die volle Dispositionsmöglichkeit über Ihr Ferienhaus, das heißt: Sie können dieses jederzeit selbst nutzen oder vermieten.
Vor Beginn einer Zusammenarbeit besuchen wir Sie zu einem gegenseitigen Kennenlernen und besichtigen Ihre Immobilie.
Wir fertigen in Abstimmung mit Ihnen eine individuelle, ausführliche Beschreibung Ihres Hauses an und stellen diese auf unserer Internetseite ein.
Eine Zusammenarbeit wird immer nur für ein Kalenderjahr vereinbart.
Wir legen Wert auf persönlichen Kontakt und klären eingehende Buchungswünsche mit Ihnen ab, bevor wir Buchungsbestätigungen/Mietverträge in Ihrem Namen ausfertigen.
Unser Provisionsabzug ist so bemessen, das Sie eine angemessene Miethöhe erzielen und Ihr Ferienhaus für den Mieter bezahlbar bleibt
Warum sollten Sie selbst Zeit und Geld in die Vermarktung Ihres Ferienhauses investieren?
Lassen Sie uns dies für Sie tun!
Wir stehen Ihnen gern für ein ausführliches Gespräch zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Anruf.
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Häuser der Woche
Haus Sjöstugan
Jetzt nur 1.100 EUR (regulär 1.372 EUR) für jeweils 2 Wochen Urlaub in Haus Sjöstugan: vom 9.6.-23.6. und vom 18.8.-1.9. ....
Ferienhaus mit Ostseeblick und kinderfreundlicher Badestelle zwischen Kalmar und Oskarshamn - noch frei vom 15.7. bis 2.8. und vom 16.8. bis 23.8. ....
[19.04.2012, 12:23]
Ab Juni brauchen die Kleinen im Ausland einen eigenen Pass - die Eintragung im Elternpass reicht nicht mehr.
Wer als Deutscher Staatsangehöriger den Familienurlaub mit Kindern in Schweden verbringen möchte, sollte dringend die Ausweispapiere überprüfen. Ab 26. Juni 2012 benötigt jedes Kind, das ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument. Eintragungen im Pass der Eltern werden ab dann nicht mehr anerkannt.
Mit der neuen Richtlinie wird eine Vorgaben der EU erfüllt. Sie ist für alle EU-Bürger verbindlich. Allerdings gelten für Kinder aus anderen EU-Staaten unterschiedliche Stichtage. In Österreich ist das zum Beispiel der 15. Juni. Dieser gilt auch dann, wenn die Familie in Deutschland lebt.
In Deutschland lebende Bürger aus Nicht-EU-Ländern, wie Türkei, Serbien und Mazedonien, sind von den Änderungen nicht unmittelbar betroffen. Sie müssen die Einreisebestimmungen Schwedens beachten, die man bei der schwedischen Botschaft erfragen kann.
Wer für seine Sprösslinge noch keine eigenen Reisedokumente besitzt, sollte diese möglichst bald bei den zuständigen Behörden beantragen. Zur Verfügung stehen je nach Alter und Reiseziel Reisepässe, Kinderreisepässe oder Personalausweise.
Quelle: ADAC
Ausfall von Wasser- und Stromversorgung im Ferienhaus
[25.03.2012, 22:48]
Vertragsklauseln, nach denen ein Ferienhausvermieter für den Ausfall der Wasser- und Stromversorgung keine Verantwortung übernimmt, sind unwirksam, entschied das Landgericht Dortmund (AZ. 8 O 470/10). Quelle: Finanztest April 2012, S.10
Wir wundern uns: Ist es wirklich notwendig, dass sich ein Landgericht mit einer solchen Sache beschäftigen muss? Ersparen Sie sich Ärger: Agenturen im VDFA (Verband Deutscher Ferienhaus-Agenturen) benutzen keine derartigen kundenunfreundlichen Vertragsklauseln!