Ferienhaus mit Ostseeblick und kinderfreundlicher Badestelle zwischen Kalmar und Oskarshamn - noch frei vom 15.7. bis 2.8. und vom 16.8. bis 23.8. ....
[19.04.2012, 12:23]
Ab Juni brauchen die Kleinen im Ausland einen eigenen Pass - die Eintragung im Elternpass reicht nicht mehr.
Wer als Deutscher Staatsangehöriger den Familienurlaub mit Kindern in Schweden verbringen möchte, sollte dringend die Ausweispapiere überprüfen. Ab 26. Juni 2012 benötigt jedes Kind, das ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument. Eintragungen im Pass der Eltern werden ab dann nicht mehr anerkannt.
Mit der neuen Richtlinie wird eine Vorgaben der EU erfüllt. Sie ist für alle EU-Bürger verbindlich. Allerdings gelten für Kinder aus anderen EU-Staaten unterschiedliche Stichtage. In Österreich ist das zum Beispiel der 15. Juni. Dieser gilt auch dann, wenn die Familie in Deutschland lebt.
In Deutschland lebende Bürger aus Nicht-EU-Ländern, wie Türkei, Serbien und Mazedonien, sind von den Änderungen nicht unmittelbar betroffen. Sie müssen die Einreisebestimmungen Schwedens beachten, die man bei der schwedischen Botschaft erfragen kann.
Wer für seine Sprösslinge noch keine eigenen Reisedokumente besitzt, sollte diese möglichst bald bei den zuständigen Behörden beantragen. Zur Verfügung stehen je nach Alter und Reiseziel Reisepässe, Kinderreisepässe oder Personalausweise.
Quelle: ADAC
Ausfall von Wasser- und Stromversorgung im Ferienhaus
[25.03.2012, 22:48]
Vertragsklauseln, nach denen ein Ferienhausvermieter für den Ausfall der Wasser- und Stromversorgung keine Verantwortung übernimmt, sind unwirksam, entschied das Landgericht Dortmund (AZ. 8 O 470/10). Quelle: Finanztest April 2012, S.10
Wir wundern uns: Ist es wirklich notwendig, dass sich ein Landgericht mit einer solchen Sache beschäftigen muss? Ersparen Sie sich Ärger: Agenturen im VDFA (Verband Deutscher Ferienhaus-Agenturen) benutzen keine derartigen kundenunfreundlichen Vertragsklauseln!