Ferienhäuser Schweden / Südschweden: svensk.de
Feriepartner Sverige

Vermittlungsbedingungen

Vermittlungsbedingungen für Ferienhäuser

Die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie mit
Feriepartner Sverige, Ferienhausvermittlung Kröger + Rehn GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Sebastian Rehn, geschäftsansässig Schnackenburgallee 158, 22525 Hamburg,
abschließen.

Sie können sich unsere Vermittlungsbedingungen für Ferienhäuser als PDF-Datei herunterladen und anschauen.


Vermittlungsbedingungen für Feriendörfer

Sollten Sie bei uns ein Ferienhaus in einem der Feriendörfer buchen, so gelten für diese Buchung folgende Mietbedingungen:

1. Stellung und Leistungen von KR, anwendbares Recht

1.1. KR ist selbst nicht Eigentümer des jeweils vermittelten Ferienobjektes, sondern fungiert zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter lediglich als Vermittler, soweit sich aus den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Reisevertragsrechtes (§ 651a ff. BGB), nicht zwingend etwas anderes ergibt.
1.2. Die Rechte und Pflichten von KR als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen sowie etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber KR sowie dem Eigentümer/Vermieter des Ferienobjektes gelten die sich aus diesen Vermittlungsbedingungen ergebenden Regelungen sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese zwischen den Parteien nicht wirksam ausgeschlossen wurden.
1.4. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen in Bezug auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter betreffen, werden diese durch KR als Vertreter namens und in Vollmacht des Eigentümers/Vermieters vereinbart und sind Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden sowie dem Eigentümer/Vermieter.

2. Buchungsablauf

2.1. Die Buchung erfolgt entweder telefonisch, per E-Mail, über das Buchungsformular auf der Homepage von KR oder schriftlich.
2.2. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Eigentümer/Vermieter, vertreten durch KR, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben im Prospekt bzw. auf der Homepage von KR und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
2.3. „Der jeweilige Vertrag zwischen einerseits dem Kunden und KR (Vermittlungsvertrag) sowie andererseits dem Kunden und Eigentümer/Vermieter (Mietvertrag) kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung seitens KR zustande.“

3. Zahlungsabwicklung, Kaution

3.1. KR ist hinsichtlich aller Zahlungen und bezüglich Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des Eigentümers/Vermieters.
3.2. Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt diese 25 % des Gesamtpreises und ist innerhalb von zehn Tagen zu bezahlen, wobei KR der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss.
3.3. Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Belegungsbeginn auf eines der Konten von KR zu überweisen.
3.4. Soweit der Eigentümer/Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch des Kunden auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

4. Umbuchung

4.1. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Belegungsdauer vorgenommen (Umbuchung), so erhebt KR für den Eigentümer – falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann – bis 90 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25,00 EUR pro Umbuchung.
4.2. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

5. Rücktritt / Kündigung

5.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen mit Privateigentümern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von KR vermittelten Verträgen durch den Eigentümer/Vermieter ein Rücktrittsrecht eingeräumt, welches schriftlich gegenüber KR ausgeübt werden muss. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird hiermit ausdrücklich empfohlen.
5.2. Der Eigentümer/Vermieter kann durch KR als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts seitens des Kunden folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 30 % des Gesamtpreises;
b) Bei einem Rücktritt vom 49. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamtpreises;
c) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 90 % des Gesamtpreises.
5.3. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, gegenüber KR bzw. dem Eigentümer/Vermieter nachzuweisen, dass dem Eigentümer/Vermieter tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geltend gemachten pauschalierten Rücktrittsgebühren.
5.4. Dem Eigentümer/Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalierten Rücktrittsgebühren den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall gegenüber dem Kunden zu beziffern und zu belegen ist.
5.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, ein oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in das mit KR sowie dem Eigentümer/Vermieter begründete Vertragsverhältnis eintreten. Der Eigentümer/Vermieter kann der Person (den Personen) des/der Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
5.6. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Kunde wie auch der Eigentümer/Vermieter den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651j Abs. 1 und 2 BGB vereinbart. Das Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, die sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Feriendomizils oder auf dessen unmittelbare Umgebung im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken (Waldbrände, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignissen). Anreisehindernisse rechtfertigen indes keine Kündigung des Vertrags.
5.7. Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung gem. Ziffer 3.2. sowie 3.3. bei KR nicht innerhalb der vereinbarten Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht seitens des Kunden besteht, ist KR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und eine pauschalierte Rücktrittsgebühren gem. Ziffer 5.2. zu berechnen.
5.8. Der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch KR, kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder dessen Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer vorherigen Abmahnung nachhaltig stören oder wenn der Kunde und/oder dessen Mitreisende sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Wird der Vertrag aus einem solchen wichtigen Grund gekündigt, so behält der Eigentümer/Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis. Der Eigentümer/Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer/Vermieter oder von KR zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Der Eigentümer/Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

7. Kaution

7.1. Der Eigentümer/Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss bis zu vier Wochen vor Einzug oder bei Schlüsselübergabe (soweit dies, z. B. bei Spätanreise oder Schlüsselhinterlegung nicht möglich ist auch noch später) eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Feriendomizils und/oder der Buchungsbestätigung ergibt.
7.2. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter zustande. KR treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution. Soweit an KR Kautionszahlungen direkt geleistet werden, wird KR ausschließlich als Inkassobevollmächtigte des Eigentümers/Vermieters tätig.
7.3. Die Kaution dient zur Deckung von Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Kaminholz, Kosten der Endreinigung sowie Kosten für sonstige, vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen.
7.4. Weisen das Feriendomizil und/oder dessen Einrichtung bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten. Der Eigentümer/Vermieter erteilt dem Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Abreise eine Abrechnung und zahlt den zu erstattenden Kautionsbetrag zurück oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend.

8. Einreisebestimmungen

Für deutsche Staatsbürger genügt für Schweden ein gültiger Personalausweis bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise). Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. KR trifft keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EU-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.

9. Obliegenheiten des Kunden gegenüber KR

9.1. Mängel der Vermittlungsleistung von KR sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden gegen KR aus dem Vermittlungsvertrag.
9.2. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtung keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich des Verschuldens oder Nichtverschuldens entstehen, wird dringend empfohlen, etwaige Schäden beim Bezug oder später festzustellen und diese dem Eigentümer/Vermieter oder seinem Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzuzeigen, wenn solche Schäden nicht von dem Kunden verursacht wurden oder für diesen nicht störend sind.

10. Obliegenheiten des Kunden gegenüber dem Eigentümer/Vermieter

10.1. KR weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde verpflichtet ist, auftretende bzw. festgestellte Mängel an dem Ferienobjekt unverzüglich dem Eigentümer/Vermieter bzw. dessen Verwalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Bei verspäteter Mangelrüge, sind etwaige Ansprüche des Kunden gegenüber dem Eigentümer/Vermieter verwirkt.
10.2. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
10.3. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und dem Eigentümer/Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
10.4. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Ferienobjekt bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst insbesondere das Aufräumen der Küche, Fußböden staubsaugen bzw. fegen und/oder feucht wischen, Putzen der Sanitäreinrichtungen, Staubwischen, Spiegel und ggf. Wände reinigen, Sand und andere Fremdkörper aus Couch und Betten entfernen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Der Kühlschrank muss abgetaut und geöffnet werden. In einigen Häusern kann die Endreinigung gegen Zahlung einer Gebühr vom Eigentümer übernommen werden. Wird das Objekt nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten bzw. kann diese über KR in Deutschland geltend machen.
10.5. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.6. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen bzw. in der Buchungsbestätigung entsprechend vermerkt ist und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind.

11. Haftung

Die vertragliche Haftung von KR als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist für sämtliche Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von KR weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder KR für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

12. Sonstiges

12.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber KR aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber KR innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
12.2. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von KR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KR beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KR beruhen.
12.3. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.
12.4. Die Verjährung nach Ziffer 12.2 und 12.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
12.5. Führen die Parteien Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder KR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und KR sowie dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2. Der Kunde kann KR bezüglich vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag nur an dessen Sitz verklagen.
13.3. Für Klagen von KR gegen den Kunden aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen von KR aus dem Vermittlungsverhältnis gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von KR vereinbart.
13.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und KR anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und soweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

© Kröger+Rehn GmbH, Schnackenburgallee 158, 22525 Hamburg

Hotline: 040/54 77 95 85

Täglich von 9 - 22 Uhr

Schweden Ferienhaus SUCHE

Anreise Abreise

Betten (mindestens):
Schlafzimmer (mindestens):

Erweiterte Suche  |  Suche nach LAGE

Schweden Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter: EINTRAGEN